Klausuren, in denen AGB-Recht abgeprüft wird, werden regelmäßig dadurch aufgepeppt, dass der Vertragsschluss und die Einbeziehung von AGB in den elektronischen Geschäftsverkehr verlagert werden. Beispielhaft kauft dann K von V, der einen Online-Shop betreibt, ein Notebook. In der Folge kommt es zu den typischen Problemen. V kann nicht liefern, da er das Notebook nicht mehr vorrätig hat oder er verlangt einen höheren Kaufpreis, da auf seiner Internetseite versehentlich der Preis falsch ausgezeichnet war. Oder es kommt nach Ablieferung zu Problemen, das Notebook hat z.B. einen technischen Defekt, und V beruft sich in Bezug auf seine Haftung oder die Gewährleistungsansprüche des K auf seine AGB. Den Rest des Beitrages lesen…
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