Vertragsschluss und Einbeziehung von AGB im elektronischen Geschäftsverkehr, Teil 1

Klausuren, in denen AGB-Recht abgeprüft wird, werden regelmäßig dadurch aufgepeppt, dass der Vertragsschluss und die Einbeziehung von AGB in den elektronischen Geschäftsverkehr verlagert werden. Beispielhaft kauft dann K von V, der einen Online-Shop betreibt, ein Notebook. In der Folge kommt es zu den typischen Problemen. V kann nicht liefern, da er das Notebook nicht mehr vorrätig hat oder er verlangt einen höheren Kaufpreis, da auf seiner Internetseite versehentlich der Preis falsch ausgezeichnet war. Oder es kommt nach Ablieferung zu Problemen, das Notebook hat z.B. einen technischen Defekt, und V beruft sich in Bezug auf seine Haftung oder die Gewährleistungsansprüche des K auf seine AGB. Den Rest des Beitrages lesen…

Rechtsprechungshinweise 46. Kalenderwoche

Zivilrecht

BGH: Verwendung eines Portraitfotos Günther Jauchs verstößt nicht gegen das Kunsturhebergesetz, wenn und soweit die Abbildung nur dem Zweck dient, über das Aussehen und die Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.

BGH: Eine Wohnung im Sinne des § 573a BGB ist ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Die Räumlichkeiten im Keller eines Wohnhauses erfüllen diese Anforderungen, wenn sie neben einem 42 qm großen Wohn-/Schlafraum über eine Küchenzeile und ein Tageslichtbad mit Toilette verfügen.

Öffentliches Recht

BVerwG: Zur Frage, ob die Nutzung eines Gebäudes als Krypta mit zehn Grabkammern für verstorbene Gemeindepriester eine zulässige Nutzungsart in einem Idustriegebiet ist.

BVerwG: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).

Eine Schadensmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Sie fordern eine Begründung wie es dazu kam, das mein Zaun von einem Sturm zerstört worden ist. Nach anfänglicher Ratlosigkeit, was man da wohl schreiben soll, ich dennoch gezwungen bin zu antworten, um meinen Pflichten als Versicherungsnehmerin nachzukommen, trage ich nun ordnungsgemäß vor: Den Rest des Beitrages lesen…

Spaßaktion mit Folgen? Comicbilder bei Facebook

Die Aktion ist in aller Munde: Ein Unbekannter hat bei Facebook die Nutzer dazu aufgerufen, die eigenen Profilbilder durch Cartoon- oder Spielzeugfiguren aus der eigenen Kindheit zu ersetzen. Seit Tagen verwandelt sich zumindest das deutschsprachige Facebook in eine bunte Welt aus Spiderman, Goofy, Snoopy und Co. Das Problem: Die Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und die Figuren selbst auch, sofern sie besonders bekannt sind. Fälle, in denen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit bejaht wurde, gibt es zu genüge Den Rest des Beitrages lesen…

Wassermatratzen-Fall jetzt in Volltext

Der sehr examensrelevante Wassermatratzen-Fall ist jetzt auf einem Blog in Volltext aufgetaucht.
Insgesamt ist das Urteil äußerst lesenswert, weil der BGH methodisch sehr sauber alle Auslegungsmethoden (inkl. historischer und europarechtskonformer) durchdekliniert.